Die Erstberatung kostet grundsätzlich 120 Euro (inklusive Ust.) und wird im Falle einer Mandatierung angerechnet. Die Beratungsgebühr für Unternehmen fällt in der Regel höher aus.
Außergerichtliches Verfahren
Falls Sie eine Vertretung vor der Behörde wünschen, fallen im außergerichtlichen Verfahren Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
Je nach Aufwand, Gegenstands- bzw. Streitwert und Anzahl der Mandanten, lässt mein Tätigwerden Kosten zwischen 361 – 865 Euro pro Person entstehen.
Beispiel: Bei Einbürgerungen liegt aufgrund des (vergleichsweise) hohen Gegenstandswert, nämlich10.000 Euro, die gesetzliche Gebühr bei ca. 1000 Euro pro Person; Vertretungen von Familien in ausländerrechtlichen Verfahren liegen in der Regel bei mind. 1200 Euro.
In komplexen und aufwändigen Angelegenheiten schließe ich mit meinen Mandanten eine Honorarvereinbarung ab, sodass das vereinbarte Honorar die RVG-Gebühren übersteigt.
Gerichtsverfahren
In einem Asylverfahren müssen Sie als einzelner Mandant mit Kosten von etwa 1000 Euro rechnen.
Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie für eine Vertretung vor Gericht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.