Arbeiten in Deutschland & Fachkräfte

  • Sie möchten in Deutschland arbeiten und Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen?

  • Sie haben im Ausland einen Universitätsabschluss erworben und fragen sich, ob der gefundene Anabin-Auszug ausreicht, und ob Sie möglicherweise einen Antrag bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellen müssen?

  • Sie möchten ein Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nach § 16d AufenthG beantragen und haben Fragen zum Defizitbescheid?
  • Sie haben in Deutschland eine Ausbildung absolviert, ein Studium beendet oder erfolgreich eine Gleichwertigkeitsprüfung abgeschlossen und noch keinen Job gefunden?
  • Sie möchten einen Arbeitgeberwechsel durchführen, sie haben bereits die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis vorgelegt und warten nun auf die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit?
  • Sie möchten gerne die Chancenkarte gem. § 20a AufenthG beantragen oder haben Fragen zum Visum zur Arbeitsplatzsuche / Jobseeking visa?

Einbürgerung & Niederlassungserlaubnis

  • Sie haben einen Antrag auf Einbürgerung vor langer Zeit gestellt und die Behörde meldet sich nicht zurück?
  • Sie werden von der Einbürgerungsbehörde bzw. Ausländerbehörde damit vertröstet, dass die Sicherheitsüberprüfung noch nicht abgeschlossen ist?
  • Sie haben vor Kurzem Ihren Arbeitgeber gewechselt und die Einbürgerungsbehörde möchte Sie erst einbürgern, wenn Sie 20 Monate bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sind?
  • Sie ziehen in Erwägung eine Untätigkeitsklage zu erheben und fragen sich, wer im Zweifel die Kosten trägt?
  • Sie sind Fachkraft oder besitzen eine Blaue Karte und fragen sich, nach wie vielen Monaten Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen können?
  • Sie sind als Studierender nach Deutschland gekommen und arbeiten seit kurzer Zeit als Fachkraft und fragen sich, ob die Aufenthaltszeiten als Studierender angerechnet werden?

Ausweisung & Abschiebung

  • Sie haben Straftaten begannen und die Ausländerbehörde möchte Sie ausweisen?

  • Sie wurden vor vielen Jahren strafrechtlich verurteilt und die Ausländerbehörde erteilt Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von „Ausweisungsinteressen“ und nicht abgegoltener Tilgungsfristen?
  • Sie verbüßen derzeit eine Haftstrafe, Sie haben keine Aufenthaltserlaubnis und die Ausländerbehörde möchte Sie aus der Haft heraus abschieben?
  • Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis und fragen sich, ob Sie im Falle einer Ausweisung weiter arbeiten dürfen?
  • Sie haben eine Anhörung zu einer von der Ausländerbehörde beabsichtigten Ausweisung erhalten und fragen sich, wie Sie sich juristisch wehren können?
  • Sie haben eine Abschiebeandrohung erhalten und wollen die angedrohte Abschiebung verhindern?
  • Sie befinden sich in Abschiebehaft und benötigen dringend Unterstützung ?


Familiennachzug

  • Ihre Familie hat bereits vor der deutschen Botschaft vorgesprochen und wartet auf die Zustimmung der beteiligten Ausländerbehörde?
  • Sie sind sich unsicher, ob Ihr Lebensunterhalt und die Größe Ihrer Wohnung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt?
  • Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung des Visums bei der zuständigen deutschen Botschaft?

EU-Freizügigkeit

  • Sie haben einen Daueraufenthalt aus einem anderen EU-Staat und möchten in Deutschland arbeiten und wissen nicht, ob Sie den Antrag gem. § 38a AufenthG im Bundesgebiet stellen können?
  • Sie sind EU-Bürger und die Ausländerbehörde droht damit, den Verlust Ihrer Freizügigkeitsrechte festzustellen?
  • Sie Sind EU-Bürger und wünschen den Familiennachzug Ihrer (Stief-)Kinder aus einem Drittstaat zu Ihnen nach Deutschland?
  • Sie sind EU-Bürger und gemeinsam mit Ihrem drittstaatangehörigen Ehepartner möchten Sie ins Bundesgebiet ziehen?

Studium & Bildung

  • Sie haben Fragen zur Lebensunterhaltssicherung als Studierender oder Praktikant:in?
  • Sie studieren schon recht lange in Deutschland und haben Angst, dass die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis gem. § 16b AufenthG nicht mehr verlängern wird?
  • Sie überlegen Ihr Studium abzubrechen und in einen anderen Aufenthaltszweck zu wechseln?
  • Sie möchten gerne einen Sprachkurs, Au-Pair Jahr, Freiwilligendienst oder eine Ausbildung gem. § 16a AufenthG in Deutschland absolvieren?

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